Heizkostenabrechnung 
Betriebskostenabrechnung 
Messtechnik für Wärme und Wasser

Betriebskostenabrechnung

Wir richten uns mit unseren
Abrechnungen der Betriebskosten

nach den in den Mietverträgen getroffenen Vereinbarungen und
den Bestimmungen der II. Berechnungsverordnung.

Deren § 27 behandelt die umlagefähigen Betriebskosten.
Diese sind:

  1. Öffentliche Lasten
  2. Wasserversorgung
  3. Entwässerung
  4. Heizungsanlage
  5. Warmwasserversorgung
  6. Verbundene Anlagen
  7. Aufzug
  8. Straßenreinigung und Müllabfuhr
  9. Hausreinigung
  10. Gartenpflege
  11. Beleuchtung
  12. Schornsteinreinigung
  13. Versicherungen
  14. Hauswart
  15. Gemeinschaftsantenne
  16. Gemeinschaftswaschmaschinen
  17. Sonstige Betriebskosten

Bei der Betriebskostenabrechnung werden kombiniert Heiz-, Warmwasser- und Hausnebenkostenabrechnungen erstellt und jede Kostenart getrennt ausgewiesen.

Ihre Vorteile

  • Aufteilung nach unterschiedlichen Kostenarten
  • Übersichtlichkeit und leichte Nachvollziehbarkeit
  • Ersparnis von zeit- und Arbeitsaufwand

Hier können Sie eine Musterabrechnung
im PDF-Format herunterladen:
 

 

Gerne erstellen wir ein unverbindliches Angebot für Ihre Liegenschaft.
Nutzen Sie dazu unser >> Anfrage-Formular

HKE PHILIPP auf der

Messe Kamenz WIR

Wirtschaft - Information - Region

Sie finden uns am Messestand F 256

Messe Kamenz WIR Wirtschaft - Information - Region www.messe-kamenz.de

26.03. - 28.03.2010

Information:
Nach der Novellierung der Heizkostenverordnung ab 2009 ändert sich die Berechnung der Energiemenge des Warmwassers. Somit entsteht eine Nachrüstpflicht von Wärmezählern in die Ladeleitung von Warmwasserboilern.