| Willkommen | ||
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| NEU: Verbrauchsanalyse | ||
Wir haben unsere Abrechnungsdienstleistung um die Verbrauchanalyse erweitert.
Gemäß der Novellierung der Heizkostenverordnung wird in der HKVO §7 Abs.2 darauf hingewiesen, dass die Verbrauchsanalyse Bestandteil der umlagefähigen Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage ist. Es heißt weiter in der HKVO §7 Abs. 2, dass „die Verbrauchsanalyse insbesondere die Entwicklung der Kosten für die Heizwärme- und Warmwasserversorgung der vergangenen 3 Jahre wiedergeben sollte". Für unsere Kunden bedeutet dies: die Kosten für die Verbrauchanalyse können in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden. Um eine sinnvolle Verbrauchsanalyse zu erhalten, sollte schon 3 Jahren zusammenhängend abgerechnet worden sein sein. |
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| NEU: Datenübermittlung per Internet | ||
Vereinfachung zum Ausfüllen der Kostenblätter und Nutzerliste für Hausverwalter und Eigentümer. Diese können jetzt per Internetportal direkt am Computer mit dem Internet-Browser ausgefüllt werden.
>> Direktlink zur Dateneingabe >>
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| Unser Leistungsangebot | ||
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